Mit einem großen Angebot an Apps für das Smartphone, Tablet und sogar das Navigationsgerät können Nutzer mittlerweile ihre Geräte personalisieren. Zu den für viele nützlichen Apps gehört auch die Warnung vor einer Radarfalle mit einer App. Durch eine solche App wird ein Verkehrsteilnehmer während des Fahrens durch einen akustischen oder visuellen Warnhinweis vor einem aufgestellten Radargerät gewarnt.
Auch wenn Smartphone-Nutzern mittlerweile viele Blizer-Apps zur Verfügung stehen, ist der Betrieb einer solchen App verboten. Dies ist in § 23 Abs. 1c der StVO geregelt. Die Straßenverkehrsordnung verbietet jede automatische Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen. Somit sind hierzulande auch Blitzer-Apps verboten und dürfen nicht auf dem Smartphone oder Tablet verwendet werden. Ebenfalls dürfen keine technischen Geräte (wie zum Beispiel Radarwarner) betrieben werden. Eine betriebsbereite Vorrichtung, die vor Geschwindigkeits-Messanlagen warnt, darf sogar nicht einmal im Auto mitgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Navigationsgeräte mit entsprechenden Funktionen.
In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 75€. Wer erwischt wird, bekommt zudem 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Wenn die Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen einen betriebsbereiten Radarwarner findet, kann dieser durch die Polizei sichergestellt und im Extremfall sogar vernichtet werden. Ob dies auch so bei Navigationsgeräten und Mobiltelefonen praktikabel ist, darf aber bezweifelt werden. Da diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, wäre eine Vernichtung nicht verhältnismäßig. Bei einer Verkehrskontrolle darf die Polizei das Smartphone eines Verkehrsteilnehmers nur mit dessen Erlaubnis durchsuchen. Bei einem begründeten Verdacht kann die Nutzung einer Blitzer-App aber trotzdem zu Problemen führen.
Da Warnungen und Radiomeldungen zu Messstellen unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen, sind diese nicht verboten. Zudem dürfen andere Verkehrsteilnehmer mit Handzeichen oder sogar Schildern gewarnt werden. Mit der Lichthupe auf Blizer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt. Immer wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder abgelenkt werden, kann dies durch die Polizei untersagt oder im Fall der Lichthupe sogar zu einer Ordnungswidrigkeit führen.