Bausteinreisen werden immer beliebter und werden beispielsweise bei Dertour schon über eine längere Zeit erfolgreich angeboten. Auch bei den Veranstaltern Neckermann und TUI können Sie bereits aus einer Liste von Tausenden Hotels und Flugtarifen Ihre Reise nach Ihren Wünschen zusammenstellen. Bausteinreisen sind allerdings noch nicht bei allen Urlaubern ein Begriff. Wir erklären Ihnen, was genau dahinter steckt.
Mit einer Bausteinreise in den Urlaub
Bei Individualreisen können Sie die Beförderung und Unterkunft sowie Weiteres an Reisebestandteilen komplett nach Ihren eigenen Wünschen wählen und buchen. Eine Pauschalreise hingegen wird vom Reiseunternehmen komplett zusammengestellt und dem Urlauber "pauschal" angeboten.
Bei einer Bausteinreise handelt es sich um eine Mischung aus Individual- und Pauschalreise, eine klare Definition gibt es hierbei nicht. Jedoch wird die Bausteinreise als spezielle Form der Pauschalreise angesehen. Sie wählen hierbei die verschiedenen "Bausteine" Ihres Urlaubs nach Ihren eigenen Wünschen aus den Datenbanken Ihres Reiseveranstalters aus, Ihr Reisebüro stellt Ihnen diese zusammen. Ein Baustein ist beispielsweise der Flug. Hinzu zählen ebenfalls Hotelaufenthalte, Ferienwohnungen/ -häuser, Beförderung, Rundreisen und Weiteres.
Welche Besonderheiten sind bei einer Bausteinreise zu beachten?
- Die Rechnung der Reise erhalten Sie von Ihrem Reisebüro. Für jeden einzelnen Baustein erstellt Ihnen dieses eine separate Rechnung aus. In der jeweiligen Rechnung muss sich die Definition der Art der Reise vorfinden.
- Möchten Sie wissen, wie Ihre Bausteinreise abgesichert ist, sollten Sie sich vor Abschluss Ihrer Bausteinreise beim Reisebüro erkundigen. Gut zu wissen ist, ob bei Ihrer Bausteinreise das Pauschalreiserecht greift. Durch das Pauschalreiserecht sind Verbraucher besonders abgesichert. Das Pauschalreiserecht greift immer dann, wenn die angebotene Bausteinreise als Gesamtpaket zu erhalten ist. Wenn aber beispielsweise die Leistung des Hotels anstatt im Gesamtpreis enthalten, lediglich als Einzelpreis ausgewiesen wird, spricht dies gegen eine Pauschalreise.
- Bei eventuellen Beschwerden und Mängeln kommt es darauf an, ob bei Ihrer Bausteinreise das Pauschalreiserecht greift. Ist die Bausteinreise eine Individualreise, sollten Sie sich vorrangig an den Veranstalter/Leistungsträger des jeweiligen Bausteins richten. Greift bei Ihrer Reise hingegen das Pauschalreiserecht, können Sie sich bei Mängeln auch bei Ihrem Reisevermittler wie einem Reisebüro melden. Zudem können Sie Ansprüche auf Mängel bis zu zwei Jahre nach Ihrer Reise geltend machen.